Kurtaxe
Die Kurtaxen die in der Schweiz erhoben werden, dienen unter anderem zur Mitfinanzierung von Einrichtungen, Freizeit- und Sportanlagen sowie Veranstaltungen im Ort. Diese Infrastruktur dient in erster Linie den Gästen, sowie der Attraktivität der Destiantion.
Ferienwohnung:
Die Ferienwohnungsgäste sind verpflichtet, die amtliche Gästekontrolle auszufüllen. Das betreffende Meldescheinbüchlein wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt und sollte in jeder Ferienwohnung aufliegen. Andernfalls bitten wir Sie, sich innert der ersten drei Ferientage im Tourismusbüro zu melden.
Die Ferienwohnungsgäste sind verpflichtet, die amtliche Gästekontrolle auszufüllen. Das betreffende Meldescheinbüchlein wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt und sollte in jeder Ferienwohnung aufliegen. Andernfalls bitten wir Sie, sich innert der ersten drei Ferientage im Tourismusbüro zu melden.
Hotel:
Die Hotelgäste schreiben sich bei der Ankunft im Hotel auf dem üblichen Anmeldeschein ein.
Die Hotelgäste schreiben sich bei der Ankunft im Hotel auf dem üblichen Anmeldeschein ein.
Die Kurtaxe wird pro Person und Übernachtung erhoben und beträgt:
| für Erwachsene | CHF 2.50 |
| für Kinder (6-15) | CHF 1.25 |
Gästekarte:
Bei Bezahlung der Kurtaxe erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte. Damit profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen in Bellwald und der ganzen Region Goms-Aletsch.
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