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title: "Sorgenfrei auf die Piste in Bellwald mit der neuen Skipass-Versicherung"
url: "https://www.bellwald.ch/destination/dienstleister-gewerbe/sportbahnen-bellwald/skipass-versicherung"
description: "Ab der Wintersaison 2025/26 ist deine Sicherheit in Bellwald inklusive: Jeder dynamische Skipass sowie Saison- und Jahreskarten beinhalten automatisch eine Versicherung. So kannst du unbeschwert Skitage geniessen – auch wenn einmal etwas dazwischenkommt."
language: "de"
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Skipass Versicherung

Bellwald

 

**Versicherungsschutz für Tages-, Mehrtages-, Saison- &amp; Jahreskarten**

Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG ist der Versicherungspartner der Bellwald Sportbahnen AG für dynamisch bepreiste Tickets und Saisonpässe. Im Kaufpreis dieser Tickets ist die **Skipassversicherung** automatisch enthalten. Andere Produkte sind nicht versicherbar.

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- Informationen zum Versicherungsschutz
    
    
    - Dynamisch bepreiste Tickets der Bellwald Sportbahnen sind versichert
    - Saison- &amp; Jahreskarten der Bellwald Sportbahnen sind versichert
    - Die Versicherung ist im Ticketpreis enthalten und tritt beim Kauf des Skipasses in Kraft
- Versicherte EreignisseDie Versicherung gewährt Schutz, wenn der Skipass aufgrund folgender Ereignisse nicht genutzt werden kann:
    
    
    - Unfall, Krankheit oder Tod des Versicherten
    - Unfall, Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen
    - Sofern die Anzahl der in Betrieb befindlichen Transportanlagen im Gebiet ungeplant und aufgrund der Wetterbedingungen, wie Sturm, Lawinengefahr, auf weniger als drei reduziert werden.
    
    **Wichtiger Hinweis:**
    
    
    - Offizieller Teilbetrieb zu Saisonbeginn oder -ende gilt nicht als versichertes Ereignis.
    - Bei Halbtageskarten erlischt der Anspruch nach der ersten Benutzung.
    - Bei Tageskarten entfällt eine Rückerstattung, wenn die Einstellung des Betriebs nach 13:00 Uhr erfolgt
- Hinweise und AusschlüsseNicht versichert sind u. a.:
    
    
    - Ein geplanter Teilbetrieb gilt nicht als versichertes Ereignis.
    - Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen und den Grundvoraussetzungen für die Versicherungsleistungen gelten die folgenden besonderen Ausschlüsse:
        - Bei Saison- und Jahrespässen:
            - Wetterbedingte Ereignisse
            - Die Unfähigkeit zum Skifahren infolge eines Unfalls oder einer Krankheit von weniger als 7 Tagen
        - Bei Halbtageskarten verfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung sofort nach der ersten Nutzung der Fahrkarte
        - Bei Tageskarten verfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung ab 13:00 Uhr.
        - Bereits bestehende Erkrankungen, Verletzungen oder Schwangerschaften mit erhöhtem Risiko
        - Vorsätzliche Handlungen, grobe Fahrlässigkeit oder Verstösse gegen offizielle Verbote
        - Teilnahme an Rennen oder offiziellen Wettkämpfen (auch als Amateur) sowie Training dafür
        - Pandemien, Epidemien und Quarantänemassnahmen im In- oder Ausland
        - Schneesport ausserhalb der markierten oder offenen Schneesportanlagen
- Voraussetzungen zur LeistungsbeantragungDer Versicherte ist verpflichtet, den vertraglichen und gesetzlichen Informationspflichten und den folgenden Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen:
    
    
    - Jeden Schadenfall dem Versicherer «Europ Assistance» unverzüglich zu melden
    - Den Schaden weitestmöglich zu begrenzen
    - Alle Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung der Ursache bzw. zur Bewertung der Folgen des Schadenfalls beitragen
    - Dem Versicherer oder dem vom Versicherer beauftragten Vertreter alle relevanten Dokumente und Informationen über den Schadensfall vollständig und richtig übermitteln, insbesondere:
        - Originalbelege für die Kosten, deren Erstattung beantragt wird
        - Die ordnungsgemäss ausgefüllte Schadensmeldung
        - Ärztliche Bescheinigungen (im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls)
        - Die Bankverbindung des Versicherten.
    - Wenn der Versicherungsfall infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist, muss der Versicherte dafür sorgen, dass die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbunden werden. Bei einer verspäteten Schadensmeldung trägt der Versicherer keine Verantwortung für Leistungen, die nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.

 

Kontakt im Schadenfall

Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG
Avenue Perdtemps 23, 1260 Nyon, Schweiz

- Telefon: +41 (0)22 939 22 32 (Mo–Fr, 8:30–17:30 Uhr)
- E-Mail: claims@europ-assistance.ch
- Online: Schadenmeldung einreichen

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