Das neue Reglement sieht vor, dass jede Wohnung / jedes Chalet die Kurtaxe anhand einer Pauschale abrechnet, und zwar unabhängig davon, ob du das Objekt «nur» für dich nutzt, ob du es vermietest oder ob du dein Objekt Freunden/Bekannten zur Verfügung stellst. Neu spielt die Grösse des Objekts eine entscheidende Rolle. Entsprechend der Grösse deines Objektes erhältst du nun die entsprechende Anzahl an Gästekarten. Das Reglement sieht folgende Grössen von Objekten vor:
bis und mit 2,5-Zimmer-Wohnungen
| = 2 Betten
| = Faktor 2
| CHF 359.60
|
bis und mit 3,5-Zimmer-Wohnungen
| = 4 Betten
| = Faktor 4
| CHF 719.20
|
bis und mit 4,5-Zimmer-Wohnungen
| = 5 Betten
| = Faktor 5
| CHF 899.00
|
ab 4.5 Zimmer-Wohnungen
| = 6 Betten
| = Faktor 6
| CHF 1'078.80
|
Mit der Einführung des neuen Reglements erhältst du nun eine einmalige Rechnung für dein Objekt. Nach Bezahlung dieser Rechnung und Rücksendung des Bestellformulars kannst du die Gästekarten im Tourismusbüro abholen und das gesamte Jahr hindurch von vielen Angeboten und Leistungen profitieren.