Fahrkarten und Skipässe können nachträglich nicht in andere Fahrkarten oder Skipässe umgetauscht werden. Infolge Unfalls können nicht benützte Tage gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests zurückerstattet werden. Rückerstattung bei Krankheit erst ab 2 Wochen. Aus einem Arzt-Attest muss hervorgehen, während welcher Zeit die verletzte oder erkrankte Person nicht mehr Ski fahren kann. Es werden nur Arzt-Atteste eines Arztes aus der Region akzeptiert. Für den Snowpass Wallis oder den Oberwalliser Skipass besteht kein Rückerstattungsanspruch (Möglichkeit eines Versicherungsabschlusses).
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung seines bereits Geleisteten. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Betriebseinstellungen und Pistensperrungen aus Sicherheitsgründen und infolge höherer
- Gewalt wie schlechten Schnee- und Witterungsverhältnissen (z.B. Wind), Lawinengefahr oder behördliche Anordnungen;
- Betriebseinschränkungen und teilweise Einstellung von Transportanlage aufgrund saisonbedingtem, reduzierten Bahnbetrieb;
- Überlastung der Transportanlagen;
- Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen
Die Bellwald Sportbahnen AG empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullationskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreise-Kosten-Versicherung usw. Mit der Online Buchungsoption Flex-Tarif kann das Ticket innerhalb des Profilbereichs bis um 23:59 Uhr des Vortages storniert werden. Der ursprüngliche Buchungsbetrag wird ausschliesslich auf den persönlichen Onlineprofilbereich gutgeschrieben und kann ausschliesslich für Produkte der Bellwald Sportbahnen AG verwenden werden.